Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenkunden
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsverhältnisse zwischen Frau Marilla Slominski als Herausgeberin des Online-Magazins „Tausend Tölen“ und Kunden, die in diesem Online-Medium Anzeigen zu Werbe- oder anderen Zwecken veröffentlichen wollen.
1. Ein Online-Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Anzeigen eines werbungtreibenden sonstigen Inserenten in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung.
2. Alle Aufträge werden grundsätzlich ohne Rücktrittsrecht abgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht kann bei Vertragsabschluß schriftlich vereinbart werden.
3. Diese Geschäftsbedingungen, die schriftliche Auftragsbestätigung und die jeweils gültige Preisliste sind für jeden Anzeigenauftrag maßgebend. Der erteilte Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Herausgeber rechtsverbindlich. Bei Änderung der tariflichen Preise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, es sei denn, der Auftraggeber und der Herausgeber haben etwas anderes vereinbart. Für die Abwicklung eines Online-Anzeigenauftrages sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn der Herausgeber im Einzelfall nicht widerspricht.
4. Werbeagenturen und Werbungsmittler sind verpflichtet, die Auftragsabwicklung mit ihren jeweiligen Auftraggebern zu den Konditionen unserer jeweils gültigen Preisliste vorzunehmen.
5. Online-Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Online-Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Online-Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Online- Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Kommt der Auftraggeber seiner Pflicht zum Abruf des vereinbarten Volumens aus Gründen, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, nicht nach, so können dem Auftraggeber die gebuchten Online-Anzeigen nach Ablauf eines Jahres nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt werden.
6. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten, bzw. der in Nr. 5 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Online-Anzeigenmenge hinaus weitere Online-Anzeigen abzurufen.
7. Aufträge, die erklärtermaßen zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Plätzen im Online-Angebot geschaltet werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Herausgeber eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
8. Eine Online-Anzeige besteht aus einer Werbefläche, die aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: Bild, Text, Bewegtbilder und/oder eine sensitiven Fläche mit einem Verweis ("Link") auf weitere Informationen. Als Online-Anzeige im weiteren Sinne gelten auch Einbindungen, die aus Kooperationsvereinbarungen resultieren. Online-Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
9. Nachlässe, wie sie in der Anzeigenpreisliste aufgeführt sind, gelten nur innerhalb eines Jahres, gerechnet vom Erscheinen der ersten Anzeige an. Wird der Auftrag nicht in der vereinbarten Höhe abgewickelt, so erfolgt die Rückbelastung des auf die bereits erschienenen Anzeigen zuviel gewährten Nachlasses. Bei Auftragserweiterung innerhalb des lnsertionsjahres wird der höhere Nachlass auch auf die bereits erschienenen Anzeigen rückwirkend vergütet.
10. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Herausgeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber – unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten – dem Herausgeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn der Vertrag nicht erfüllt werden konnte, weil höhere Gewalt den Herausgeber daran gehindert hat.
11. Bei der Annahme und Prüfung von Anzeigentexten und Abbildungen wendet der Herausgeber die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn der Auftraggeber ihn irreführt oder. Für die rechtliche Unbedenklichkeit der Anzeige haftet allein der Auftraggeber.
12. Der Herausgeber behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar ist. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
13. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Für die Richtigkeit der an den Verlag zurückgeschickten Korrekturabzüge trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Treffen die Korrekturabzüge nicht innerhalb der vereinbarten Frist beim Herausgeber ein, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
14. Im Verhältnis zum Herausgeber trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Online-Anzeige zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Dateien). Dies gilt auch für diejenigen textlichen oder bildlichen Daten, die hinter einem Verweis ("Link") zu finden sind. Dem Auftraggeber obliegt es, den Herausgeber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Herausgeber erwachsen. Der Herausgeber ist nicht verpflichtet, Aufträge und Online-Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Herausgeber zu. Der Auftraggeber hält den Herausgeber auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
15. Der Auftraggeber stellt die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der erforderlichen Daten sicher.
16. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unrichtigem oder bei unvollständigem Erscheinen der Online-Anzeige nach Wahl des Herausgebers Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzschaltung in dem Umfang, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen der Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des für die betreffende Anzeige zu zahlenden Entgeltes. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Herausgebers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Herausgebers wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Kein Fehler liegt vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer für die Darstellung ungeeigneten Internet-Software (Browser) hervorgerufen wird. Der Herausgeber übernimmt keine Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG und dem Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber.
Keine Gewährleistung wird übernommen bei einem Rechnerausfall der Internet-Provider, auf deren Rechner die Angebote des Herausgebers präsentiert werden, sowie für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxyservern kommerzieller Online-Dienste. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Herausgeber darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen zwei Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Später geltend gemachte Schadensersatzansprüche sind in jedem Falle ausgeschlossen.
17. Fällt die Durchführung eines Auftrags aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeberhiervon informiert.
18. Zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Daten endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags.
19. Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die beim Herausgeber übliche Gestaltung zugrunde gelegt.
20. Sind etwaige Mängel der Daten für den Herausgeber nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei unzureichender Schaltung keine Ansprüche gegenüber dem Herausgeber. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt erscheinenden Online-Anzeigen, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Schaltung der nächstfolgenden Online-Anzeige auf den Fehler hinweist.
21. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Herausgeber berechtigt, bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit dem kaufmännischen Auftraggeber die banküblichen Zinsen für Dispositionskredite zu berechnen. In Einzelfällen behält sich der Herausgeber das Recht auf Forderung einer Vorauszahlung vor.
22. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten hat der kaufmännische Auftraggeber im Fall des Zahlungsverzuges dem Herausgeber die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite als Mindestverzugsschaden zu ersetzen. Weitergehende Verzugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, kann der Herausgeber dessen ungeachtet als weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen der §§ 284 bis 286 BGB. Für den Fall der Stundung behält sich der Herausgeber das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung, auf deren Gewährung der Auftraggeber keinen Anspruch hat, vom kaufmännischen oder nichtkaufmännischen Auftraggeber die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite zu verlangen. Ohne dieses Recht würde eine Stundung nicht gewährt werden.
23. Der Herausgeber kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Online-Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Herausgeber berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Online-Anzeigen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
24. Kosten für die Anfertigung notwendiger Datensätze sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
25. Abbestellungen, Kündigungen, Stornierungen von Online-Anzeigen müssen schriftlich per Einschreiben oder per EMail erfolgen. Bei Abbestellung oder Stornierung einer bereits beauftragten Online-Anzeige, die dem Herausgeber nicht mindestens eine Woche vor Schaltbeginn vorliegt, kann der Herausgeber dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Erstellungskosten 30 Prozent des Auftragswertes als Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen.
26. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Auch als Erfüllungsort wird Berlin vereinbart, soweit dies möglich ist.
27. Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt.










- AGB -














