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Urlaub ohne Hund

Text u. Fotos: Enrico Lombardi, Leiter des DOGCOACH Instituts
Unser Hund freute sich -wie wir- auf den gemeinsamen Urlaub in Andalusien. Das Reiseprozedere war unserer Hündin nicht unbekannt, machen wir diese Reise doch jedes Jahr. Man könnte sagen, unser Hund kennt bereits den Weg. Zuerst in die Flugbox und rein in das Taxi. Mit dem Taxi nun zum Flughafen und rauf auf den Kofferwagen bis zum Check in. Dann noch durch die Sicherheitskontrolle und rein in den Flieger... normalerweise, nur diesmal nicht.
Die nette Dame am Schalter möchte überprüfen, ob die Flugbox zu klein ist für unseren Hund, oder unser Hund zu groß für die Flugbox. Hm, ist doch dieselbe wie jedes Jahr!? Aber kein Problem, passt unser Hund doch wunderbar hinein, kann darin stehen und sich drehen. Ganz so, wie es auch im Tierschutzgesetz festgelegt ist. Die Widerrisshöhe unserer Hündin ist 63 cm und das Dach der Box ist 66 cm hoch.
Die Meinung der Mitarbeiter der Fluggesellschaft fällt aber für dieses Jahr plötzlich ganz anders aus. Sie behaupten, dass der Hund auch den Kopf heben können muss. Das sei in den AGB`s von AIR Berlin so geregelt. Sie wollen unseren Hund so nicht mitfliegen lassen! Im letzten Jahr war es zwar derselbe Hund, mit der gleichen Box und es war auch dieselbe Fluggesellschaft, aber in diesem Jahr scheint alles anders. Unser Hund ist in der Zwischenzeit auch nicht gewachsen, schließlich ist sie schon 3 Jahre. Aber wir müssen wohl oder Übel akzeptieren. Man gibt uns noch den Tipp, nach einer größeren Transportbox bei der Lufthansa nachzufragen. Eine Möglichkeit für einen Anruf gibt man uns nicht und auch die Zeit nicht. Man teilt uns hingegen mit, dass in 5 Minuten der Schalter schließt. Panik macht sich breit!
Herrchen koordiniert telefonisch einen Urlaubsplatz in einer Hundepension und die Abholung des Hundes vom Flughafen. Die Urlaubsbetreuung kann aber frühestens in 45 Minuten am Flughafen sein. Also 40 Minuten nach Schließung des Schalters. Der Urlaub scheint ins Wasser zu fallen. Bevor für die „netten Leute" von Air Berlin aber nicht eindeutig geklärt ist, was mit dem Hund wird, darf nicht eingecheckt werden. Eine Lösung wird auch nicht angeboten. Es scheint der Fluggesellschaft egal zu sein, schließlich ist der Flug bereits bezahlt, ob man nun fliegt oder nicht. In dieser Hektik der Diskussionen und Hilflosigkeit mischt sich ein Fluggast ein, der noch etwas Wartezeit hat. Erst als dieser bestätigt auf Hund und Box aufzupassen, bis das Hundepensionspersonal am Flughafen ist und das Tier übernimmt, darf eingecheckt werden.
Der Urlaub war anders ohne Hund, es fehlte ein Teil der Familie. Auch wenn in regelmäßigen Abständen Videos und Bilder vom kurzfristigen Urlaubsdomizil unseres Hundes per Mail ankamen. Aber wie konnte uns das nur passieren? Worauf haben wir nicht geachtet und worauf hätten wir achten sollen? Die Gesetze geben uns recht, die Transportbox des Hundes muss so groß sein, dass dieser darin stehen und sich problemlos drehen kann. Unsere Box entsprach also genau diesen Anforderungen. Also suchen wir nach Hinweisen in den AGB`s von Air Berlin! Aber auch dort der gleiche Wortlaut. Wir wenden uns an den Kundendienst der Airline, die unseren Sachverhalt überprüfen soll, nur leider, nach mittlerweile 2 Monaten, immer noch zu keinem Ergebnis kommt. Die Aussage „Wir prüfen noch" klingt mittlerweile wie Hohn. Schließlich hat die Entscheidung, den Flug für unseren Hund zu untersagen, unbegründet stattgefunden, dafür aber sehr schnell. Die Mehrkosten, die wir hatten belaufen sich auf ca. 800,- EUR, wenn wir das wegen dem Hund größer gemietete Auto, natürlich die Flugkosten für den Hund -der nicht fliegen durfte- sowie die notwendig gewordene Hundebetreuung einrechnen. Und von AirBerlin gibt´s bis heute, nicht einmal eine Entschuldigung und auch keine Erklärung. Sie prüfen weiterhin den Sachverhalt, vielleicht aber auch schon gar nicht mehr. Zur Klärung muss nun wohl doch ein Rechtsanwalt her. Kosten, die wir uns gern erspart hätten!
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